

Diese Erklärung wurde am 15.05.2024 erstellt und basiert auf Selbsteinschätzung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht und verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit.
ELHA-MASCHINENBAU ist bemüht, die Website www.elha.de barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Website ist mit BFSG weitgehend vereinbar.
Nachfolgende Punkte können eine Einschränkung darstellen:
Nachfolgende Inhalte sind eingeschränkt zugänglich:
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