Diese Erklärung wurde am 15.05.2024 erstellt und basiert auf Selbsteinschätzung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht und verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit.
ELHA-MASCHINENBAU ist bemüht, die Website www.elha.de barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Website ist mit BFSG weitgehend vereinbar.
Nachfolgende Punkte können eine Einschränkung darstellen:
- Manche Bilder enthalten keine alternativen Texte
- Eingabeformulare enthalten keine Alternativen zu CAPTCHA
- Videos enthalten keine Untertitel
Nachfolgende Inhalte sind eingeschränkt zugänglich:
- Popups: nicht mit Tastatur schließbar
- Maschinen / Fertigungsmodule / Maschinenaufbau: nicht per Tastatur steuerbar
- Maschinen / Parallelkinematik-Modul: 3D-Modell nicht per Tastatur steuerbar
- Unternehmen / Vertriebspartner: Übersichtskarte nicht per Tastatur steuerbar
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.